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Bewertung von Arztpraxen und Zahnarztpraxen

Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die die Bewertung einer bestehenden Arzt- oder Zahnarztpraxis nötig machen:

  • Praxisabgabe, teilweise oder im Ganzen
  • Praxisübernahme, teilweise oder im Ganzen
  • Sozietätsgründung oder -trennung
  • Zugewinnausgleich bei Ehescheidung
  • Verkehrswertermittlung
  • Erbauseinandersetzung
  • Sachwertermittlung
  • u. v. m.

Gerne stehen wir Ihnen für diese Aufgabe zur Verfügung und erstellen für Sie eine individuelle Bewertung Ihrer Arzt- oder Zahnarztpraxis unter Einbeziehung aller wesentlicher Faktoren.

Honorare

Für die Bewertung Ihrer Arzt- oder Zahnarztpraxis arbeiten wir auf Festpreishonorarbasis wie folgt:

  • Festpreishonorare
    • in Baden-Württemberg .................................................   € 2.200
    • im übrigen Bundesgebiet .............................................   € 2.700
    • zzgl. Reisekosten (gefahrene km à € 0,30, ansonsten in tatsächlicher Höhe)
    • zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer (derzeit 19 %) zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung

Für allgemeine betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen und Leistungen, die nicht unter die oben genannte Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen fallen, berechnen wir das Honorar nach Zeitaufwand:

  • Honorar nach Zeitaufwand
    • Stundensatz Steuerberater ...........................................   €     150
    • Stundensatz Fahrten und Schreibarbeiten ................   €       50
    • zzgl. zusätzliche Nebenkosten wie z. B. Porto, Kopien, Fotos etc.
    • zzgl. Reisekosten (gefahrene km à € 0,30, ansonsten in tatsächlicher Höhe)
    • zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer (derzeit 19 %) zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail. Kontaktformular

Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die wir Ihnen auf Anfrage gerne unverbindlich zusenden.