.
Bewertung von Arztpraxen und Zahnarztpraxen
Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die die Bewertung einer bestehenden Arzt- oder Zahnarztpraxis nötig machen:
- Praxisabgabe, teilweise oder im Ganzen
- Praxisübernahme, teilweise oder im Ganzen
- Sozietätsgründung oder -trennung
- Zugewinnausgleich bei Ehescheidung
- Verkehrswertermittlung
- Erbauseinandersetzung
- Sachwertermittlung
- u. v. m.
Gerne stehen wir Ihnen für diese Aufgabe zur Verfügung und erstellen für Sie eine individuelle Bewertung Ihrer Arzt- oder Zahnarztpraxis unter Einbeziehung aller wesentlicher Faktoren.
Honorare
Für die Bewertung Ihrer Arzt- oder Zahnarztpraxis arbeiten wir auf Festpreishonorarbasis wie folgt:
- Festpreishonorare
- in Baden-Württemberg ................................................. € 2.200
- im übrigen Bundesgebiet ............................................. € 2.700
- zzgl. Reisekosten (gefahrene km à € 0,30, ansonsten in tatsächlicher Höhe)
- zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer (derzeit 19 %) zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung
Für allgemeine betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen und Leistungen, die nicht unter die oben genannte Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen fallen, berechnen wir das Honorar nach Zeitaufwand:
- Honorar nach Zeitaufwand
- Stundensatz Steuerberater ........................................... € 150
- Stundensatz Fahrten und Schreibarbeiten ................ € 50
- zzgl. zusätzliche Nebenkosten wie z. B. Porto, Kopien, Fotos etc.
- zzgl. Reisekosten (gefahrene km à € 0,30, ansonsten in tatsächlicher Höhe)
- zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer (derzeit 19 %) zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail. Kontaktformular
Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die wir Ihnen auf Anfrage gerne unverbindlich zusenden.